Vorsorge

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Denken Sie an die Zukunft - Sie kommt schneller als man denkt

Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung, insbesondere seitdem die staatliche Unterstützung im Sterbefall ersatzlos gestrichen worden ist. Wie die eigene finanzielle Situation im Todesfall aussieht, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusagen. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen, da nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Erben für eine angemessene Bestattung eintreten müssen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für eine dereinstige Bestattung finanziell abzusichern.

Bestattungsvorsorge geht uns alle an

Bestattungsvorsorge ist ein Thema, das uns alle angeht, über das man aber nicht mit jedem spricht. Nehmen Sie sich deshalb Zeit bei der Auswahl eines Bestatters, dem Sie Ihr Vertrauen schenken können. Mit Ihrem Bestatter können Sie alle Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge offen und vertrauensvoll besprechen. Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen sind dabei maßgebend. Der Bestatter, von dem Sie die Information erhalten haben, ist Mitglied der Berufsorganisation. Damit hat er die Standesregeln des Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. anerkannt und ist berechtigt, Vorsorgeverträge der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand anzubieten.

Wie sichern Sie Ihre Vorsorge?

Mit dem Bestatter Ihres Vertrauens schließen Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Gleichzeitig schließen Sie mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG über die Kosten Ihrer dereinstigen Bestattungs einen Treuhandvertrag ab. Einen entsprechenden Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung oder Teilzahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand. Bei der Bemessung des Vorsorgebetrages ist zu berücksichtigen, dass neben den Bestattungskosten auch Friedhofs- und Grabpflegegebühren sowie Kosten für ein Grabmal anfallen können.

Nach Vertragsabschluss wird das von Ihnen eingezahlte Kapital mündelsicher und bestverzinslich angelegt. Die Ihnen zugesagte Verzinsung der Treuhandeinlage wird nicht mit Verwaltungskosten belastet, so dass Sie die volle Zinsgutschrift erhalten. Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates.

Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird auf Anfrage, mindestens aber einmal jährlich auf einem Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient, über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt.

Im Leistungsfall wird das Treuvermögen einschließlich der angelaufenen Zinsen an Ihren Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorge-Auftrages ausgezahlt. Sie können also sicher sein, dass Ihr Vorsorgevertrag Ihren Wünschen gemäß erfüllt wird.

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist grundsätzlich kündbar. Die Auszahlung erfolgt über den Bestatter.

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Einrichtung des Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. Sie wurde zur Absicherung der für eine dereinstige Bestattung hinterlegten Gelder gegründet und unterliegt dem deutschen Aktienrecht. Mehr als 100.000 Vorsorgende vertrauen dieser Einrichtung.

Während des Bundesverband deutscher Bestatter e.V. die Bestatter in Deutschland repräsentiert, vertritt das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. die Interessen aller an der Bestattungskultur interessierten Bürger. Das Kuratorium versteht sich als Verbraucherschutzorganisation, der auch eine Schlichtungsstelle angegliedert ist. Darüber hinaus organisiert das Kuratorium öffentliche Veranstaltungen zur Bestattungskultur, über die die Homepage desBundesverbandes www.bestatter.deinformiert.

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
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